

Erste Beratung und kieferorthopädische Abklärung
In der Regel empfiehlt ihr Familienzahnarzt oder ihr Schulzahnarzt einen Besuch oder eine Beratung beim Fachzahnarzt für Kieferorthopädie. Selbstverständlich kann eine erste Beratung auch aus eigenem Wunsch oder Anliegen erfolgen (zum Kontaktformular).
Bei Kindern erfolgt dies idealerweise im Alter von 9–10 Jahren.
Die Kieferorthopädie kennt jedoch keine Altersgrenze. Behandlungen sind auch im Erwachsenenalter möglich.
Die erste Beratung hilft, vorhandene Kiefer- und Zahnfehlstellungen festzustellen. Sie werden zudem informiert über die Möglichkeiten einer Korrektur, den geeigneten Zeitpunkt und die ungefähren Kosten, sowie Dauer der Behandlung.
Erscheint eine Kiefer- oder Zahnregulierung notwendig, sinnvoll oder erwünscht, werden in einem weiteren Schritt die kieferorthopädischen Planungs-Unterlagen hergestellt: Fotos, Gipsmodelle, sowie spezielle Röntgenbilder des Patienten oder der Patientin.
Diese kieferorthopädische Abklärung ist die Voraussetzung zur Ausarbeitung eines individuellen Behandlungsplanes und beinhaltet einen zusätzlichen Termin für eine persönliche und ausführliche Besprechung mit den Eltern und dem Kind zusammen.
Bei der Besprechung erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag für die jeweilige Behandlung.
Ebenso wird bei jedem Fall abgeklärt, ob die eidgenössische Invalidenversicherung (IV) oder die Krankenkasse für die Behandlungskosten aufkommt. Auch werden Sie über eine allfällige Beteiligung der Kostenübernahme durch Ihre private Zusatzversicherung aufgeklärt.